AGBs.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Michael Pointvogel – Fotografie & Videografie

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Michael Pointvogel (nachfolgend „Fotograf“) im Bereich Fotografie, Videografie und Contentproduktion.

Sie gelten als vereinbart, sobald der Auftraggeber ein Angebot bestätigt, eine Buchung vornimmt oder eine Leistung in Anspruch nimmt.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungen des Fotografen

Der Fotograf erbringt Leistungen im Bereich:

  • Fotografie

  • Videoproduktion

  • Contentproduktion

  • Bildbearbeitung und Postproduktion

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.

Der Fotograf arbeitet eigenständig und mit künstlerischer Gestaltungsfreiheit.

3. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung

  • Annahme eines Angebots

  • oder durch tatsächliche Durchführung des Shootings.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

Sofern nicht anders vereinbart:

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

  • Bei größeren Produktionen kann eine Anzahlung von 30–50 % vereinbart werden.

  • Die Übergabe finaler Daten kann bis zur vollständigen Zahlung zurückgehalten werden.

Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß §288 BGB berechnet werden.

5. Nutzungsrechte

Der Fotograf bleibt Urheber sämtlicher erstellter Werke.

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern oder Videos.

Die Nutzung gilt ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Umfang.

Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke (z. B. Kampagnen, Werbung oder internationale Nutzung) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

6. Buyout / Erweiterte Nutzungsrechte

Ein Buyout (uneingeschränkte Nutzung der Bilder oder Videos) muss ausdrücklich vereinbart werden und wird gesondert vergütet.

Ein Buyout kann insbesondere folgende Nutzungen umfassen:

  • zeitlich unbegrenzte Nutzung

  • weltweite Nutzung

  • Nutzung für Werbung und Kampagnen

  • Nutzung in Print, Online, Social Media und Bewegtbild

  • Weitergabe an Agenturen oder verbundene Unternehmen

Die Höhe eines Buyouts richtet sich insbesondere nach:

  • Dauer der Nutzung

  • geografischem Nutzungsgebiet

  • Reichweite der Kampagne

  • Art der Medien

Ohne vereinbartes Buyout verbleiben weitergehende Nutzungsrechte beim Fotografen.

7. Feedback- und Korrekturschleifen

Fotografie

Im vereinbarten Honorar sind bis zu zwei Feedback- bzw. Korrekturschleifen enthalten.

Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.

Video

Bei Videoprojekten sind bis zu drei Feedback- bzw. Korrekturschleifen im Preis enthalten.

Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.

8. Bildauswahl

Die Bildauswahl erfolgt in der Regel über eine Onlinegalerie (z. B. Picdrop oder vergleichbare Plattformen).

Der Auftraggeber wählt die final zu bearbeitenden Bilder innerhalb einer angemessenen Frist aus.

Verzögerungen bei der Auswahl können die Lieferzeit entsprechend verlängern.

9. Lieferzeit

Die Lieferzeit richtet sich nach Umfang und Komplexität des jeweiligen Projekts.

Übliche Lieferzeiten sind:

  • Fotoprojekte: Lieferung der final bearbeiteten Bilder innerhalb von 7 bis 15 Werktagen

  • Videoprojekte: Lieferzeit nach individueller Vereinbarung je nach Produktionsumfang

Expresslieferungen können nach Absprache gegen Aufpreis erfolgen.

10. Shootday / Arbeitszeit

Ein Shootday umfasst bis zu 8 Arbeitsstunden inklusive kurzer Pausen.

Ein Halbtag umfasst bis zu 4 Stunden.

Vorbereitungszeit, Aufbau und Abbau zählen zur Arbeitszeit.

11. Overtime

Arbeitszeit, die über den vereinbarten Shootday hinausgeht, gilt als Überstunden (Overtime).

Diese werden branchenüblich berechnet, üblicherweise:

  • 1/8 des Tageshonorars pro zusätzlicher Stunde

Überstunden werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt.

12. Fahrt- und Reisekosten

Fahrtkosten werden branchenüblich berechnet.

Üblicherweise:

  • 0,40 € pro Kilometer bei Anreise mit PKW
    oder

  • tatsächliche Kosten für Bahn, Flug oder Mietwagen

Zusätzlich können anfallen:

  • Übernachtungskosten

  • Parkgebühren

  • Spesen

Diese werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

13. Equipment

Zusätzlich benötigtes Equipment (z. B. Lichttechnik, Spezialoptiken, Drohnen, Ton oder Assistenz) wird branchenüblich berechnet, sofern es nicht bereits im Angebot enthalten ist.

14. Rohdaten

Rohdaten (RAW-Dateien, Videorohmaterial) sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Lieferung.

Der Fotograf liefert ausschließlich final bearbeitete Bilder bzw. Videos.

Eine Herausgabe von Rohdaten kann nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung erfolgen.

15. Datenarchivierung

Der Fotograf speichert die finalen Bild- und Videodaten maximal 12 Monate nach Lieferung.

Eine längerfristige Archivierung wird nicht garantiert.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Daten eigenständig zu sichern.

16. Verschiebung von Produktionen

Eine Verschiebung eines bestätigten Shootings ist grundsätzlich möglich.

Bereits entstandene Kosten können berechnet werden, insbesondere für:

  • Crew

  • Locations

  • Equipment

  • Reisekosten

  • Produktionsvorbereitung

Ein neuer Termin wird nach Verfügbarkeit vereinbart.

17. Wetterbedingte Verschiebung

Bei Outdoorproduktionen kann eine Verschiebung aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen erforderlich sein.

Bereits entstandene Produktionskosten bleiben bestehen.

18. Stornierung / Kill Fee

Bei Absage eines bestätigten Auftrags gelten folgende Stornokosten:

  • bis 14 Tage vor Produktion: kostenfrei

  • 13 bis 3 Tage vorher: 50 % des vereinbarten Honorars

  • weniger als 72 Stunden vorher: 100 % des Honorars

Bereits entstandene Kosten werden zusätzlich berechnet.

19. Haftung

Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für technische Defekte, Datenverlust oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.

20. Eigenwerbung

Der Fotograf ist berechtigt, die entstandenen Arbeiten zur Eigenwerbung zu verwenden, z. B.:

  • Portfolio

  • Website

  • Social Media

  • Ausstellungen

  • Wettbewerbe

Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

21. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Fotografen.