AGBs.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Michael Pointvogel – Fotografie & Videografie
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Michael Pointvogel (nachfolgend „Fotograf“) im Bereich Fotografie, Videografie und Contentproduktion.
Sie gelten als vereinbart, sobald der Auftraggeber ein Angebot bestätigt, eine Buchung vornimmt oder eine Leistung in Anspruch nimmt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungen des Fotografen
Der Fotograf erbringt Leistungen im Bereich:
Fotografie
Videoproduktion
Contentproduktion
Bildbearbeitung und Postproduktion
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
Der Fotograf arbeitet eigenständig und mit künstlerischer Gestaltungsfreiheit.
3. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Auftragsbestätigung
Annahme eines Angebots
oder durch tatsächliche Durchführung des Shootings.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
Sofern nicht anders vereinbart:
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Bei größeren Produktionen kann eine Anzahlung von 30–50 % vereinbart werden.
Die Übergabe finaler Daten kann bis zur vollständigen Zahlung zurückgehalten werden.
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß §288 BGB berechnet werden.
5. Nutzungsrechte
Der Fotograf bleibt Urheber sämtlicher erstellter Werke.
Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern oder Videos.
Die Nutzung gilt ausschließlich für den vereinbarten Zweck und Umfang.
Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Zwecke (z. B. Kampagnen, Werbung oder internationale Nutzung) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
6. Buyout / Erweiterte Nutzungsrechte
Ein Buyout (uneingeschränkte Nutzung der Bilder oder Videos) muss ausdrücklich vereinbart werden und wird gesondert vergütet.
Ein Buyout kann insbesondere folgende Nutzungen umfassen:
zeitlich unbegrenzte Nutzung
weltweite Nutzung
Nutzung für Werbung und Kampagnen
Nutzung in Print, Online, Social Media und Bewegtbild
Weitergabe an Agenturen oder verbundene Unternehmen
Die Höhe eines Buyouts richtet sich insbesondere nach:
Dauer der Nutzung
geografischem Nutzungsgebiet
Reichweite der Kampagne
Art der Medien
Ohne vereinbartes Buyout verbleiben weitergehende Nutzungsrechte beim Fotografen.
7. Feedback- und Korrekturschleifen
Fotografie
Im vereinbarten Honorar sind bis zu zwei Feedback- bzw. Korrekturschleifen enthalten.
Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
Video
Bei Videoprojekten sind bis zu drei Feedback- bzw. Korrekturschleifen im Preis enthalten.
Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.
8. Bildauswahl
Die Bildauswahl erfolgt in der Regel über eine Onlinegalerie (z. B. Picdrop oder vergleichbare Plattformen).
Der Auftraggeber wählt die final zu bearbeitenden Bilder innerhalb einer angemessenen Frist aus.
Verzögerungen bei der Auswahl können die Lieferzeit entsprechend verlängern.
9. Lieferzeit
Die Lieferzeit richtet sich nach Umfang und Komplexität des jeweiligen Projekts.
Übliche Lieferzeiten sind:
Fotoprojekte: Lieferung der final bearbeiteten Bilder innerhalb von 7 bis 15 Werktagen
Videoprojekte: Lieferzeit nach individueller Vereinbarung je nach Produktionsumfang
Expresslieferungen können nach Absprache gegen Aufpreis erfolgen.
10. Shootday / Arbeitszeit
Ein Shootday umfasst bis zu 8 Arbeitsstunden inklusive kurzer Pausen.
Ein Halbtag umfasst bis zu 4 Stunden.
Vorbereitungszeit, Aufbau und Abbau zählen zur Arbeitszeit.
11. Overtime
Arbeitszeit, die über den vereinbarten Shootday hinausgeht, gilt als Überstunden (Overtime).
Diese werden branchenüblich berechnet, üblicherweise:
1/8 des Tageshonorars pro zusätzlicher Stunde
Überstunden werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt.
12. Fahrt- und Reisekosten
Fahrtkosten werden branchenüblich berechnet.
Üblicherweise:
0,40 € pro Kilometer bei Anreise mit PKW
odertatsächliche Kosten für Bahn, Flug oder Mietwagen
Zusätzlich können anfallen:
Übernachtungskosten
Parkgebühren
Spesen
Diese werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
13. Equipment
Zusätzlich benötigtes Equipment (z. B. Lichttechnik, Spezialoptiken, Drohnen, Ton oder Assistenz) wird branchenüblich berechnet, sofern es nicht bereits im Angebot enthalten ist.
14. Rohdaten
Rohdaten (RAW-Dateien, Videorohmaterial) sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Lieferung.
Der Fotograf liefert ausschließlich final bearbeitete Bilder bzw. Videos.
Eine Herausgabe von Rohdaten kann nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung erfolgen.
15. Datenarchivierung
Der Fotograf speichert die finalen Bild- und Videodaten maximal 12 Monate nach Lieferung.
Eine längerfristige Archivierung wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Daten eigenständig zu sichern.
16. Verschiebung von Produktionen
Eine Verschiebung eines bestätigten Shootings ist grundsätzlich möglich.
Bereits entstandene Kosten können berechnet werden, insbesondere für:
Crew
Locations
Equipment
Reisekosten
Produktionsvorbereitung
Ein neuer Termin wird nach Verfügbarkeit vereinbart.
17. Wetterbedingte Verschiebung
Bei Outdoorproduktionen kann eine Verschiebung aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen erforderlich sein.
Bereits entstandene Produktionskosten bleiben bestehen.
18. Stornierung / Kill Fee
Bei Absage eines bestätigten Auftrags gelten folgende Stornokosten:
bis 14 Tage vor Produktion: kostenfrei
13 bis 3 Tage vorher: 50 % des vereinbarten Honorars
weniger als 72 Stunden vorher: 100 % des Honorars
Bereits entstandene Kosten werden zusätzlich berechnet.
19. Haftung
Der Fotograf haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für technische Defekte, Datenverlust oder höhere Gewalt wird keine Haftung übernommen.
20. Eigenwerbung
Der Fotograf ist berechtigt, die entstandenen Arbeiten zur Eigenwerbung zu verwenden, z. B.:
Portfolio
Website
Social Media
Ausstellungen
Wettbewerbe
Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
21. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Fotografen.